Meinungsfreiheit - freie Meinung?
Lauthals schreien oder leise treten?
Jeder sollte eine Meinung haben, seine Meinung, womöglich gar seine eigene freie Meinung! Impliziert aber diese freie Meinung auch Meinungsfreiheit? Steht das Recht auf Meinungsfreiheit auch für die Äußerung der eigenen, der freien Meinung? Oder unterliegen wir doch wieder gewissen Zwängen, welche uns in bestimmte Meinungskanäle hineinspülen, d.h. unterwandern wir selbst unser Recht auf freie Meinung, in dem wir auf unser verbürgtes Recht auf Meinungsfreiheit verzichten, sei es aus gesellschaftlichen, von der Gesellschaft genormten, politischen oder vielleicht aus ganz persönlichen Gründen? Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bzw. der Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskommision (EMRK) definiert diesen Grundsatz auf Meinungsfreiheit im folgenden Wortlaut:
Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung
Dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
(siehe z.B. Informationsplattform humanrights.ch)
Dieses Recht auf freie Meinungsäußerung unterliegt selbstverständlich gewissen Restriktionen, deren Einhaltung sicherlich in den meisten Fällen schon anhand des eigenen moralischen Empfindens garantiert ist. Die Qualität gewisser ethischer Regeln wird uns einerseits bereits durch Erziehung und Bildung, zu deren Einhaltung wir uns meist stillschweigend verpflichten bzw. deren Regeln wir “erlernen”, andererseits bestimmen aber wohl ebenso bestimmte normative Größen unsere Selektion von “Ja, das ist konform!” bzw. “Nein, dies darf ich unter keinen Umständen!”
Per definitionem ist diese Einhaltung bestimmter Pflichten zur Erhaltung dieses elementaren Grundrechts in Artikel 10 Absatz 2 der EMRK geregelt: Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Rechtsprechung.
Nur derjenige Mensch, welcher sich diesen Regeln zur Einhaltung und besonders auch zur Erhaltung dieses subjektiven Rechts unterwirft, kann sich auch auf deren Anwendung im eigenen Falle berufen. Des besseren Verständnisses wegen soll hierbei auf eine Unterscheidung von Staat und Mensch verzichtet werden, d.h. wo die Mechanismen der Einhaltung der Meinungsfreiheit für das Individuum, den Einzelnen greifen, werden diese a priori für die Institution Staat ebenfalls vorausgesetzt und umgekehrt.
Kann ich mich als Individuum dementsprechend, unter der Prämisse der Einhaltung dieser Regeln, auf der Erfüllung berufen? Darf ich im Rahmen dieser Möglichkeiten meine freie Meinung äußern und gleichzeitig auf mein Recht auf Meinungsfreiheit pochen? Muß ich mich vor Repressalien fürchten, sollte die von mir geäußerte Meinung nicht der gewünschten Meinungsfreiheit einer autoritären Staatsmacht entsprechen? Habe ich mit Sanktionen zu rechnen von jenen regimetreuen Meinungsmachern, welche partout nicht meine eigene, meine freie Meinung, womöglich die Meinung einer Minderheit, vertreten sehen wollen? Wird meine Meinung vielleicht sogar mit Füssen getreten, werde ich mit Füssen getreten, sollte ich äußern, wo keine Äußerung erwünscht ist. Werde ich bei Zuwiderhandlung mundtot gemacht, werde ich möglicherweise sogar nicht nur mundtot gemacht?
Nein, sehr verehrte Leserschaft, nichts von alledem kann Ihnen passieren! Wir leben in demokratischen Staaten. Jeder darf sagen, was er möchte. Alle dürfen laut denken, ohne Kompromisse, ohne Furcht, ohne Angst, ohne Wenn und Aber, vorausgesetzt, bestimmte Konventionen werden erfüllt. Wohlgemerkt, Artikel 10 Absatz 2 der EMRK spricht von der …Ausübung dieser Freiheiten…in einer demokratischen Gesellschaft…. Glaubensfreiheit und Gewissensfreiheit als Individualrechte sind zwingend notwendig, das Individuum als solches zu schützen und wohl auch zu bewahren. Meinungsfreiheit und Pressefreiheit sind Grundrechte, welche uns die Chance eröffnen, auf politischer Ebene am Entscheidungsfindungsprozess mitzuwirken, welcher die Allgemeinheit betrifft und folglich unabdingbar für das Funktionieren jeder Demokratie notwendig ist.
Meinungsfreiheit wird heutzutage, in der weit vorangeschrittenen posthumanistischen Zeit der Aufklärung, welche immerhin schon die Gedanken der griechischen Antike aufgriff, in demokratischen Staaten großgeschrieben. Nein, natürlich nicht im Sinne von Großschreibung, also “Meinungsfreiheit” statt “meinungsfreiheit”, sondern Meinungsfreiheit wird gelebt.
Sie wird in Zimbabwe gelebt (Zimbabwe: Leere Versprechen zur Meinungsfreiheit), sie wird in China praktiziert (Liu Xiaobo zu elf Jahre Haft verurteilt), die Meinungsfreiheit wird in Nordkorea und Eritrea (unabhängige Medien komplett ausgeschlossen) geradezu vergöttert (“Weltrangliste” unfreier Presse: Turkmenen, Nordkorea, Eritrea) und in Birma und Turkmenistan wird großen Teilen der Bevölkerung der Zugang zum Internet völlig verwehrt, natürlich immer im Sinne der Meinungsfreiheit. Doch was nun auf den ersten Blick als Kontrollmechanismen nur einiger weniger totalitärer Staaten erscheint, erweist sich bei genauerer Betrachtung sicherlich als Folgeerscheinung des allmächtigen Mediums Internet in seiner Gesamtheit. Ein Erklärungsversuch, wie dies zu verstehen ist, gerade im Hinblick darauf, das Internet als gezieltes Mittel der Demagogie, möglicher politischer und sozialer Einflußnahme sowie Steuerung vorgefertigter Meinungen zu instrumentalisieren, ist gerade in Vorbereitung und wirdim Laufe der nächsten Wochen veröffentlicht. Besonderes Augenmerk lege ich dabei auf das gezielte Streuen von Gerüchten, einem sozialwissenschaftlichen und philosophischen Phänomen, welches in der virtuellen Welt Internet zu erstaunlichen und teilweise sogar bedenklichen Ergebnissen führt.
Denn diese Problematik erfasst mittlerweile nicht nur Staaten, welche aufgrund der tagtäglichen Medienberichte in aller Munde sind, sondern vielmehr verschlechtert sich diese Situation der in den Grundrechten verankerten Medien- und Pressefreiheit in jenen Demokratien, welche gemeinhin als Vorbilder der Wahrung dieser Menschenrechte angesehen werden. Die von Reporter ohne Grenzen jährlich veröffentlichte Rangliste der Pressefreiheit weltweit sieht demnach auch weitere Tendenzen dafür, daß sich gerade europäische Mächte wie Frankreich, Italien oder insbesondere die Slowakei im Gegensatz zum Vorjahr deutlich verschlechtert haben (siehe Rangliste der Pressefreiheit 2009: Vorreiterrolle der europäischen Staaten in Gefahr).
Abschließend sei deshalb eines gesagt: Das Recht auf die eigene freie Meinung, unser aller Recht auf Meinungsfreiheit wird nur solange als existentes immaterielles Gut und möglicherweise manches Mal sogar notwendiges Übel angesehen, solange wir uns nicht damit konfrontiert sehen, auf dieses Recht verzichten zu müssen. Meinungsfreiheit geht uns alle an, denn nur wer für die eigene Meinung eintritt, besitzt die Möglichkeit, eigene Ideen zu kommunizieren, fremde Gedanken zu diskutieren und öffentlich zu hinterfragen sowie gesellschaftlich zu interagieren. Gerade ich als Blogger habe mitunter große Möglichkeiten, als sogenannter Meinungsmacher zu fungieren, da die eigene Sichtweise bestimmter Dinge einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Aber diese Chance ist ebenfalls auch mit einer gewissen Verantwortung verbunden. Blogger sollen nicht leise treten, denn leise treten bedeutet in den meisten Fällen auch auf der Stelle treten. Blogger dürfen aber ebenso wenig nicht nur lauthals schreien, denn Schreien bedeutet verlieren. Ein gesundes Mittelmaß, ohne jedoch im Mittelmaß zu versinken. Ein Konsens zwischen laut und leise, laut genug, um nicht überhört zu werden, aber auch wiederum so leise, um nicht bedrohlich zu wirken.

